Bieten Sie Ihren Kunden ein rustikales Bauernhof-Flair. Sie können je nach Wunsch diverse, perfekt aufeinander abgestimmte Attraktionen, kombinieren.

Voraussetzungen: Der Flächenbedarf richtet sich an der jeweiligen Attraktion. Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir laut Veranstaltungsgesetz sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen wie z.B. ziviltechnische Abnahmen, Veranstaltungslizenzen, Elektrobefunde und Versicherung, das heißt wir tragen die komplette Verantwortung und auf den Veranstalter entfällt daher keine Haftung. Sollten Sie Aufträge an Firmen vergeben, die der Gesetzeslage nicht entsprechen, sind Sie als Veranstalter voll haftbar.