Der Spaß für Jung und Alt, wer wirft besser?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir laut Veranstaltungsgesetz sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen wie z.b. ziviltechnische Abnahmen, Veranstaltungslizenzen, Elektrobefunde und Versicherung, das heißt wir tragen die komplette Verantwortung und auf den Veranstalter entfällt daher keine Haftung. Sollten Sie Aufträge an Firmen vergeben, die der Gesetzeslage nicht entsprechen, sind Sie als Veranstalter voll haftbar.